Welterbe - Was ist das?

KULTURELLES

Wartburg - Deutschland - Welterbe seit 1999
Foto: Wartburg - Deutschland - Welterbe seit 1999

DAS UNESCO WELTERBE

Wer online die Begriffe „Welterbe“ und „Deutschland“ sucht, wird schnell fündig und stößt auf eine Seite der Deutschen UNESCO-Kommission, die titelt: „UNESCO – WELTERBE. DAS BEDEUTENDSTE WAS MENSCH UND NATUR HINTERLASSEN HABEN“[1].

Aber wer bestimmt denn, was von Bedeutung ist und was nicht? Und was gehört alles dazu?

[1] UNESCO Welterbe, unter: https://welterbedeutschland.de (Stand: 9. September 2019).

 

Grundlage – Die Welterbekonvention

Um eine genauere Vorstellung davon zu bekommen, was die UNESCO unter Welterbe versteht, bietet sich ein detaillierter Blick auf die Welterbekonvention des Jahres 1972 an. Auslöser für die Verfassung der Konvention war die Rettungsaktion des ägyptischen Tempels von Abu Simbel. Der gesamte Komplex stand in den 1960er Jahren wegen des Baus des Assuan-Staudamms kurz vor einer Überflutung.

Die UNESCO verlegte die Anlage daraufhin mit der finanziellen Unterstützung von über 50 Nationen an einen höheren Ort. Denn das „Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt“, kurz Welterbekonvention, zielt darauf ab, in Zusammenarbeit mit der Völkergemeinschaft diejenigen Stätten zu schützen, denen ein universeller Wert beschieden ist. Vor allem bei Gefährdungen jeglicher Art, sei es durch Kriege oder durch altersbedingte Mangelerscheinungen der Stätten, greifen die UNESCO und die internationale Gemeinschaft unter die Arme.

Foto: Felsentempel Abu Simbel - Ägypten - Welterbe seit 1979

Der Titel Welterbe bedeutet sozusagen die Zusicherung aller Unterzeichner der Konvention, sich um den Erhalt und den Schutz ebendieses Erbes für die nachfolgenden Generationen zu kümmern.

Insgesamt tragen 1121 Kultur- und Naturstätten den Titel Welterbe der UNESCO. Auf insgesamt 167 Länder der Erde sind diese Stätten verteilt und gliedern sich in Weltkulturerbe (869) und Weltnaturerbe (213).

 

Das Welterbekomitee und die Anfänge

Zur praktischen Umsetzung der Konvention dienen die „Richtlinien zur Umsetzung der Welterbekonvention“, die unter anderem ein Welterbekomitee als Entscheidungsgremium bestimmen und genauer definieren, nach welchen Richtlinien eine Stätte oder ein Denkmal als Welterbe definiert wird. Objekte, Denkmäler, Stätten und Güter, auf die das zutrifft, landen nach einem längeren Prozedere auf der sogenannten Welterbeliste. Eine außergewöhnliche Bedeutung und ein universeller Nutzen sind Mindestanforderung an diejenigen Stätten, die Staaten als Kultur- oder Naturerbe der Menschheit listen lassen wollen.

Der Aachener Dom, ein Prachtbau der karolingischen Renaissance, wurde 1978 zusammen mit elf weiteren Stätten als erstes in die Liste der Welterbestätten aufgenommen. Acht davon waren Kulturerbestätten, wie die Felsenkirche von Lalibela in Äthiopien, bei vier handelte es sich um Naturerbestätten, wie die Galapagosinseln in Ecuador und den Yellowstone Nationalpark in den Vereinigten Staaten.

In Deutschland gibt es aktuell übrigens 46 UNESCO-Welterbestätten. 43 davon tragen die Bezeichnung Weltkulturerbe und drei die eines Weltnaturerbes. Sechs dieser Stätten sind transnational, das heißt ihre Fläche verteilt sich über mehrere Länder.


Foto: Überblick über die Welterbestätten in Deutschland - Screenshot, unter: www.welterbedeutschland.de

 

Der universelle Wert

Um etwas als Welterbe zu deklarieren braucht es handfeste Kriterien. Die UNESCO hat mit weltweiten Beratern und Fachleuten eben solche Rahmenbedingungen und Richtlinien erschaffen, die sich alle an einem außergewöhnlichen universellen Wert orientieren. Dieses Kriterium des „Outstanding Universal Values“, kurz OUV, verbindet den Kaiserpalast in der verbotenen Stadt in Peking mit Wassermanagement der Stadt Augsburg, die beide ansonsten sehr unterschiedlich sind.

Foto: Augsburger Wassermanagement - Deutschland - neues Welterbe seit 2019

Denkmäler und Ensembles sollen wissenschaftliche, künstlerische oder historische Gründe aufweisen, Stätten dazu noch ästhetische, anthropologische oder ethnologische Besonderheiten. Dasselbe gilt bei Naturgütern, für die neben den genannten Kriterien noch die Erhaltung von Lebensräumen für bedrohte Tier- und Pflanzenarten ein Pluspunkt ist. Als Hilfe zur Einordnung gibt es insgesamt zehn Kriterien, von welchen mindestens eines auf das jeweilige Gut zutreffen muss. Außerdem ist Integrität und Authentizität ausschlaggebend.

 

Die verschiedenen Formen des Welterbes

Kultur wird, als etwas vom Menschen Gemachtes, von diesem interpretiert, in den Alltag aufgenommen und als Erfahrungswert genutzt. Kultur ist dabei vielfältig und drückt sich auch im Umgang der Menschen mit der sie umgebenden Natur aus. Daher gibt es im Welterbe nicht nur Kultur-, sondern auch Naturerbestätten. Außerdem meint Kultur nicht nur die materielle Komponente, wie beispielsweise bestimmte Bauwerke und Denkmäler, sondern wurde in den 2000er Jahren auch um eine immaterielle Seite erweitert.

Mögliche weitere Erscheinungsformen sind gemischtes Kultur- und Naturerbe oder Kulturlandschaften oder diejenigen, die zwei Kriterien erfüllen und sowohl Kultur-, als auch Naturerbe sind. Ihr seht, die Einordnung gestaltet sich gar nicht so einfach.

 

Foto: Pyramiden von Gizeh - Ägypten - Welterbe seit 1979

Das Kulturerbe

In der Konvention ist in Artikel 1 festgelegt, dass sowohl Denkmäler, als auch Ensembles oder Stätten Kulturerbe sein können. Unter dem Oberbegriff Denkmäler versteht die UNESCO architektonische, großplastische Werke sowie Monumentalmalerei, archäologische Objekte, Inschriften und Höhlen. Gegebenenfalls handelt es sich auch um einen Mix der Formen.

 

Foto: Fraser Island - Australien - Welterbe seit 1992

Das Naturerbe

Das Naturerbe besteht ebenfalls aus drei Unterkategorien, den Naturgebilden, den geologischen und physischen Erscheinungsformen sowie den Naturstätten. Alle drei eint wieder der obligatorisch außergewöhnliche und universelle Wert. Ein Unterschied besteht in der Zuordnung. Während geologische und physische Erscheinungsformen abgegrenzte Lebensräume für gefährdete Arten sind, versteht man unter Naturgebilde einfach eine physikalische bzw. biologische Erscheinungsform und Naturstätten glänzen mit ihrer einzigartigen Schönheit oder werden aus wissenschaftlichen Gründen als Welterbe ausgewählt.

 

Vorsicht vor Eurozentrismus

Wie jedes Regelwerk ist natürlich auch die Welterbekonvention nicht unfehlbar. Größter Kritikpunkt dabei ist die eurozentristische Herangehensweise bzw. die materialistische Sicht auf das Welterbe. Wer beispielsweise nur Denkmäler als Welterbe anerkennt, schließt dabei sämtliche mündlich überlieferten Traditionen, wie sie häufig in Afrika und Lateinamerika vorkommen, von Beginn an aus. Dort stehen vermehrt Naturgüter auf der Liste. Das leuchtet zwar im Hinblick auf die riesigen Naturareale, die in Europa gar nicht in einem solchen Ausmaß existieren, durchaus ein, verschiebt jedoch den Deutungshorizont. Unbewusst kann der Eindruck entstehen, Europa und Amerika nähmen eine Führungsrolle innerhalb des Kulturerbes ein und ständen aufgrund der Fülle ihre Stätten über den anderen Kulturkreisen. Was natürlich totaler Quatsch ist. Die Definition ist hier einfach eine andere. Aufgrund ihrer nicht-europäischen Kultur müssen hier andere Parameter gelten und das dortige nationenprägende Kulturerbe darf nicht aufgrund seiner nicht-materiellen Ausprägung ins Hintertreffen geraten.

 

Das immaterielle Erbe

Abhilfe kann hier das immaterielle Kulturerbe schaffen. Inzwischen gibt es über 500 Formen des immateriellen Kulturerbes weltweit - mehr als 90 davon auch im deutschen Verzeichnis. Dazu zählen Dinge, wie Tanz, Theater, Musik, Bräuche, Feste oder Handwerkskünste. (Mir fällt eben ein, dass ich Euch da einige in meinen IG- oder FB-Posts vorstellen könnte J) Bekannte Beispiele sind u.a. das indische Yoga oder der Flamenco aus Andalusien, aber auch unbekanntere, wie die Schalenleiermusik und -tanz des Ma´di-Volks in Uganda oder das Oshituthi shomagongo (Fest der Marula Frucht) in Namibia. Bei uns in Deutschland gehören u.a. das Sternsingen oder die Schwäbisch-Alemannische Fastnacht dazu.

Foto: Flamenco - Andalusien - immaterielles Welterbe seit 2010
Foto: Antike Oasenstadt Palmyra - Syrien - Welterbe seit 2013

Das Welterbe in Gefahr

Da der Welterbetitel ist ein Schutzkonzept ist, muss mit Hilfe von Gesetzen und Vorschriften der Schutz der einzelnen Objekte gewährleistet und Auskunft darüber gegeben werden, ob akute Gefahr besteht. Dies bedeutet nicht unbedingt eine kriegerische Auseinandersetzung, sondern kann altersbedingten Zerfall oder eine geplante bauliche Veränderung meinen, die die Landschaft in ihrer Gesamtheit beschneidet.

Ein Beispiel dafür ist die Aberkennung des Kulturerbestatus des Dresdner Elbtals. Ein Brückenbau über die Elbe beendete laut den Richtlinien die Intaktheit des Naturerbes. Aufgrund fehlender Authentizität und Integrität verlor Deutschland eines seiner Welterbegüter. Für derartige Fälle gibt es die Liste „Welterbe in Gefahr“. Darauf befinden sich alle Stätten, denen akute Gefahr droht, sei es durch geplante Bauvorhaben oder anderes. Aktuell stehen dort aufgrund der politischen Lage einige der im nahöstlichen Kriegsgebiet befindlichen Monumente und Denkmäler.

 

Welterbe weltweit

Beispiele für Kulturerbestätten finden sich viele. Allein in Deutschland gibt es die Würzburger Residenz, die Preußischen Schlösser und Parks oder die Wartburg, um nur ein paar zu nennen. Naturerbestätten sind dagegen in Deutschland vergleichsweise rar. Das Wattenmeer hat zwar Naturerbestatus, ist aber gleichzeitig eine grenzüberschreitende Stätte.

 

Foto: Wattenmeer - Deutschland - Welterbe seit 2009

Ein Land, das hingegen mit viel schützenswerter Natur punktet, ist Australien. Dort stehen unter anderen das Great Barrier Rief, Shark Bay, die Fraser-Insel oder das Gebiet der Greater Blue Mountains unter Schutz. Für gemischte Stätten gibt es zwar in Deutschland keine Beispiele, dafür in Griechenland. Meteora wurde 1988 zum Kultur- und Naturerbe erklärt.

Die 24 Sandsteinklöster gelten als ebenso schützenswert wie die Natur und die Beschaffenheit ihrer Umgebung. Neben diesen grundlegenden Einteilungen gibt es je nach Nation oder Typ der einzelnen Güter weitere mögliche Ebenen.

Eine orientiert sich an der Anzahl der Objekte und kategorisiert einzelne sowie serielle Objekte. Der Tadsch Mahal in Indien, der Persische Garten im Iran oder das Historische Zentrum von Puebla sind abgeschlossene Einheiten bzw. einzelne Objekte.

Die historischen Stätten von Baekja in Südkorea hingegeben bestehen aus mehreren seriellen Einzelobjekten. Es gibt aber auch transnationale Stätten, wie beispielsweise der Muskauer Park an der deutsch-polnischen Grenze oder die Victoriafälle zwischen Simbabwe und Sambesi.

Fotos: Würzburger Residenz (1981) - Meteora Klöster (1988) - Taj Mahal (1983) - Victoriafälle (1989)

 

Ich hoffe, ich konnte Euch hier einen kleinen, aber feinen Überblick über die Auswahl und Einteilung unseres Welterbes geben. Wer sich gerne intensiver damit beschäftigen möchte, dem lege ich die verschiedenen Seiten der UNESCO Deutschland ans Herz.

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